Kreisrätin Jutta Schuster informiert

Auf den am 17. Juli 2018 erfolgreich vom Kreistag beschlossenen, gemeinsamen Antrag von CDU und SPD ist es zurückzuführen, dass die Tagesmütter im Rhein-Neckar-Kreis seither besser bezahlt werden als im Landesdurchschnitt. Die Kreisräte der CDU-Fraktion freuen sich, dass bei der Kreistagssitzung in Dielheim am 18. Juli 2023, also fast auf den Tag fünf Jahre später, der Rhein-Neckar-Kreis seine Spitzenposition bei der Förderung der Kindertagespflege behauptet und weiter ausbaut.

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhalten die Tagesmütter im Rhein-Neckar-Kreis durch den jüngsten Beschluss als laufende Geldleistung 7,50 Euro pro Kind und Stunde statt bisher 6,50 Euro. In der Landesempfehlung gilt dieser Betrag nur für Kinder unter drei Jahren, während für über Dreijährige landesweit nur der bisherige Satz von 6,50 Euro gilt. Im Rhein-Neckar-Kreis spielt das Alter bei der laufenden Geldleistung weiterhin keine Rolle: die 7,50 Euro gelten für Kinder von 0-6 Jahren.

„Diese Erhöhung um rund 15% war angesichts der Kostensteigerungen der letzten Monate dringend erforderlich. Erfreulich ist, dass der damals von uns vorgeschlagenen zusätzliche Euro für die Betreuung in Randzeiten und der Sachkostenzuschlag von einem weiteren Euro für die Betreuung außerhalb des eigenen Haushalts in anderen geeigneten Räumen sich in der Praxis bewährt haben und auch diese Finanzierungsbestandteile fortgesetzt werden“, erläuterte Kreisrätin Jutta Schuster in der letzten CDU Vorstandssitzung.

Text: Dr. Felix Geisler

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