Aktuelles aus der Gemeinderatsfraktion

Die Gemeinde Plankstadt hat die im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Damit konnte die Steigerung der Gebühren für die Eltern in Grenzen gehalten werden und die Qualität sowohl der Betreuung als auch der Räumlichkeiten und Ausstattung stark verbessert werden. Zusätzlich wurden in nur wenigen
Jahren zwei Kinderbetreuungseinrichtungen im Altrott und im Pestalozziweg neu gebaut und ein Kindergarten (St. Martin) umfangreich erweitert sowie Räumlichkeiten für die Kindertagespflege in Stand gesetzt. Dieser Kurs wurde, auch wenn er den Gemeindehaushalt nicht unerheblich
belastet, von der CDU Fraktion im Gemeinderat stets unterstützt. Dass die Qualität und Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung aber auf Dauer nicht zu sehr von der Haushaltslage einzelner Kommunen abhängen darf, ist nun auch Konsens in der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württemberg, sodass es bald zusätzliche finanzielle Unterstützung von diesen Seiten für die Betreuungsleistungen geben soll. Der Bund wird 5,5 Milliarden Euro bis 2022 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ zur Verfügung stellen, wovon etwa 400 Millionen an das Land Baden-Württemberg fließen. Die Kultusministerin Baden-Württembergs, Frau Susanne Eisenmann (CDU), hat 80 Millionen Euro jährlich für Qualitätsverbesserungen im Bereich der Kitas und Kindergärten zugesagt, u.a. für den Ausbau der praxisorientierten Ausbildung (PiA) von
Erziehern und Erzieherinnen (Gewährung einer Ausbildungsvergütung). Beim
Betreuungsschlüssel liegt Baden-Württemberg im Ländervergleich bereits auf dem Spitzenplatz: So kommen im Schnitt nur 3,1 Kinder unter 3 Jahre und 7,1 Kinder über 3 Jahre auf eine/n Betreuer/in, im Bundesschnitt sind es
dagegen 4,3 Kinder (U3) bzw. 9,1 Kinder (Ü3) pro Betreuer/in. Für die CDU
-Fraktion im Gemeinderat steht fest, dass die zu erwartenden zusätzlichen Mittel ausgewogen investiert werden müssen: Einerseits zur weiteren Verbesserung der Qualität (mehr Leitungszeiten, mehr Ausfallsicherheit, Nachwuchs-Gewinnung), andererseits auch zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen. Insbesondere ist in Plankstadt darüber nachzudenken, wie die einrichtungsübergreifende Geschwisterermäßigung weiter ausgebaut
werden kann und wie Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen besser gestellt werden können. Haushalte mit fehlendem oder sehr geringem Einkommen sind bereits von den
Betreuungskosten befreit.

Text: Dr. Felix Geisler

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